Die neuen Pflegestärkungsgesetze können die Situation der Patienten und deren Angehörigen nachhaltig verbessern.

Derzeit im Gespräch ist neben dem „Zweiten Pflegestärkungsgesetz“ auch das „Dritte Pflegestärkungsgesetz“. Beide Pflegestärkungsgesetze ergänzen das bisherige Gesetz der Pflegeunterstützung aus dem Jahre 2015. Das zweite und dritte Gesetz traten so in dem Zuge im letzten Jahr in Kraft. Zu den hauptsächlichen Punkten des ersten Gesetzes gehören neben der Erhöhung der Leistungen und stationäre Pflegeleistungen auch die Verbesserung der Leistungen in der ambulanten Pflege. Das zweite und dritte Gesetz wiederum legen die Pflegenoten fest. Auch der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird dabei durch die letzten beiden Gesetze neu geregelt. Dadurch wurden die bisherigen drei Pflegestufen durch nun fünf Pflegegrade ersetzt. Das Begutachtungsverfahren änderte sich ebenfalls durch die neuen Pflegestärkungsgesetze.

Die Pflegestärkungsgesetze sollen die Situation von Pflegebedürftigen verbessern

Vor allem die ambulante Pflege wird von den Pflegestärkungsgesetzen bestärkt. Die häusliche Pflege kann so die pflegerische Versorgung und Betreuung im eigenen Zuhause und der familiären Umgebung sicherstellen. Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege werden dabei neu geregelt. Weitere Betreuungsleistungen und Ersatzleistungen werden dabei vergrößert. Die Betroffenen sollen dadurch auch Alltagsbegleiter und anerkannte Haushaltsservices in Anspruch nehmen können.

Simba bietet als häusliche Kinderkrankenpflege und Intensivpflege die pflegerische Betreuung von erkrankten Kindern und Jugendlichen an. In den Landkreisen Rottweil und Tuttlingen und auch im Schwarzwald-Baar-Kreis sind die ausgebildeten Pflegerinnen und Kinderkrankenschwestern von Simba im Einsatz. Die Leistungen von Simba reichen von der Palliativversorgung und der Beatmung über die Versorgung von Früh- und Neugeborenen bis hin zur Einweisung der Angehörigen in Sachen wie Katheterlegen.