Wer bezahlt eigentlich die häusliche Kinderkrankenpflege und wird dann das Pflegegeld gekürzt? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Simba
Als häusliche Kinderkrankenpflege bietet Simba zahlreiche Leistungen an. Wenn ein Kind oder ein Jugendlicher erkrankt, dann benötigt die betroffene Familie meistens umgehend kompetente und umfassende Unterstützung. Und es kommen viele Fragen rund um die Kinderkrankenpflege und Versorgung auf. So ist die erste Frage, wer eigentlich den Pflegedienst bezahlt. Die Kosten für die ambulante Pflege werden nach ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse der Familie getragen. Wenn man eine häusliche Kinderkranken- und Intensivplege in Anspruch nimmt, wird außerdem das Pflegegeld nicht gekürzt. Denn das Pflegegeld versteht sich als Leistung der Pflegekasse. Das Pflegegeld soll die Finanzierung der Grundpflege durch die Eltern absichern. Die ambulante Kinderkranken- und Intensipflege hingegen ist eine Leistung, die die Krankenkasse anbietet. Die dient der Finanzierung der Behandlungspflege durch professionelle Fachkräfte. Ob eine häusliche Kinderkrankenpflege notwendig ist, ermittelt der Kinderarzt oder die Klinik. Bei Bedarf an pflegerischer Unterstützung wird diese dann verordnet.
Welche Aufgaben übernimmt Simba als Kinderkrankenpflege?
Simba übernimmt als ambulanter Pflegedienst viele Aufgaben. Neben der professionellen Pflege kümmern sich unsere Mitarbeiter beispielsweise auch um die Begeltung in die Schule oder in die Kita, wenn das Kind gesundheitlich eingeschränkt ist. Den Pflegedienst für Ihr Kind können Sie übrigens frei wählen. Sofern die Krankenkasse die Kostenübernahme erklärt hat, können Sie sich frei für eine Kinderkranken- und Intensivpflege entscheiden. Das Pflegeteam vom Simba stellen wir in Abhängigkeit vom Krankheitsbild und vom Wohnort der Familie zusammen.
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