Die neuen Pflegestärkungsgesetze sollen die Situation der Pflegebedürftigen deutlich verbessern. Simba erklärt hier, worum es dabei geht.
Im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze sind immer noch hoch aktuell das „Zweite Pflegestärkungsgesetz“ und das „Dritte Pflegestärkungsgesetz“. Die beiden Pflegestärkungsgesetze ergänzen seit der Verabschiedung der neuen Gesetze das Gesetz der Pflegeunterstützung. Dieses Gesetz von 2015 und wird seit dem letzten Jahr durch die neuen, in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetze ergänzt. Zu den zentralen Punkten des ersten Gesetzes gehören die Erhöhung der Leistungen und stationäre Pflegeleistungen sowie die Verbesserung der Leistungen in der ambulanten Pflege. Das zweite und dritte Gesetz hingegen legen dann die sogenannten Pflegenoten fest. Auch der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird in diesen beiden Gesetzen festgelegt. So werden die bisherigen drei Pflegestufen durch nun fünf Pflegegrade ersetzt. Auch das Begutachtungsverfahren änderte sich durch die neuen Pflegestärkungsgesetze.
Mit Pflegestärkungsgesetzen soll Situation von Pflegebedürftigen verbessert werden
Insbesondere die häusliche Pflege wird von den Pflegestärkungsgesetzen unterstützt. Die häusliche Pflege kann die pflegerische Versorgung in den eigenen Wohnräumen und der vertrauten Umgebung sicherstellen. Die Leistungen der Tagespflege und Nachtpflege werden in den Gesetzen neu geregelt. Zusätzliche Betreuungsleistungen sowie die Ersatzleistungen werden ausgeweitet. Die Betroffenen können dadurch auch Alltagsbegleiter und anerkannte Haushaltsservices zusätzlich in Anspruch nehmen.
Simba bietet als häusliche Kinderkrankenpflege und Intensivpflege die pflegerische Versorgung von erkrankten Kindern und Jugendlichen in den Landkreisen Rottweil und Tuttlingen sowie im Schwarzwald-Baar-Kreis an. Unsere liebevollen Pflegerinnen und Kinderkrankenschwestern von Simba sind hier rundum im Einsatz. Mit den Leistungen der Palliativversorgung und der Beatmung sowie der Versorgung von Früh- und Neugeborenen bietet Simba ein breites Spektrum an Leistungen an.
Wenn Sie mehr rund um die Leistungen der ambulanten Kinderkranken- und Intensivpflege Simba aus Unterkirnach wissen möchten, dann schauen Sie doch einfach, was wir bei unseren Leistungen anbieten. Neben der ambulanten Palliativversorgung sind das auch die Beatmung sowie die parenterale Ernährung und die Versorgung von Frühgeborenen und Neugeborenen.