Seit Januar gilt das neue Pflegestärkungsgesetz. Doch was hat sich eigentlich durch dieses neue Gesetz geändert und welchen Einfluss hat es auf die Pflegestufen?

Das im Januar dieses Jahres eingeführte neue Pflegestärkungsgesetz bedeutet einige Veränderungen für die Pflegeversicherung und die damit verbundenen Pflegestufen. Simba erklärt, was denn genau die Veränderungen sind, die durch das neue Pflegestärkungsgesetz wirksam werden. Denn als häusliche Kinderkrankenpflege und Intensivpflege hat Simba Tag für Tag mit den Pflegegesetzen zu tun.

Das hat sich durch das Pflegestärkungsgesetz geändert

Bis zum letzten Jahr wurde die individuelle Einstufung eines Patienten in die Pflegestufen an der Einschätzung an Unterstützung festgemacht, die der Patient in den unterschiedlichen Bereichen wie Mobilität und Körperpflege sowie Ernährung oder hauswirtschaftlicher Versorgung benötigt. Das neue Pflegestärkungsgesetz hingegen beurteilt ab Anfang 2017 die Bereiche Mobilität und Selbstversorgung sowie kognitive und kommunikative Fähigkeiten, aber auch Verhaltensweisen und psychische Problemlagen. Ebenso werden der selbstständige Umgang mit krankheitsbedingten Belastungen mit dem neuen Gesetz und der Pflegeversicherung berücksichtigt. Die Selbstständigkeit eines Patienten und die Gestaltung des alltäglichen Lebens werden dabei erstmals ebenfalls berücksichtigt.

Pflegestärkungsgesetz und pflegebedürftige Kinder

Das neue Gesetz und die Pflegeversicherung berücksichtigen bei der Einstufung in den Pflegegrad für pflegebedürftige Kinder nun den Vergleich in den Bereichen Selbstständigkeit und Fähigkeitsstörungen. Verglichen werden die Beeinträchtigungen der pflegebedürftigen Kinder mit den Fähigkeiten altersentsprechend entwickelter Kinder.

Simba ist als ambulante Kinderkranken- und Intensivpflege in den Landkreisen Tuttlingen und Rottweil und im Schwarzwald-Baar-Kreis im Einsatz. Weitere Informationen zum Einsatzgebiet der ambulanten Kinderkranken- und Intensivpflege Simba finden Sie hier.