Fragen & Antworten

Hier finden Sie interessante Fragen und deren Antworten!

Die Kosten werden nach ärztlicher Verordnung vor Ihrer Krankenkasse getragen.
Nein, das Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegekasse und dient der Finanzierung der Grundpflege durch die Eltern. Häusliche Kinderkrankenpflege ist hingegen eine Leistung der Krankenkasse und dient der Finanzierung der Behandlungspflege durch Fachkräfte.
Der Bedarf an pflegerischer Unterstützung wird vom Kinderarzt oder der Klinik ermittelt und verordnet.
Ja, wir begleiten Kinder mit gesundheitlichen Einschränkungen auch in die Kita oder Schule.
Als Kinderintensivpflegedienst betreuen wir Kinder und Jugendliche, die spezielle Behandlungspflege benötigen. Die genauen Krankheitsbilder finden Sie in den verschiedenen Rubriken. Kontaktieren Sie uns gerne.
Ja, Sie können sich frei für einen Anbieter entscheiden, sofern die Krankenkasse die Kostenübernahme erklärt hat.
Nein, im Idealfall sollte ein qualifizierter Kinderkrankenpflegedienst die Versorgung  übernehmen.
Sie wenden sich an das Büro und vereinbaren einen Gesprächstermin. Wir werden dann gemeinsam nach einer Lösung suchen.
Nein, wir stellen, abhängig von Krankheitsbild und Wohnort, ein geeignetes Pflegeteam zusammen.
„Auch die beste Antwort geht ins leere,
wenn niemand gefragt hat.“
Pavel Kosorin, 1964 tscheschicher Schriftsteller und Aphoristiker