Die neuen Pflegestärkungsgesetze sollen die Situation der Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen wesentlich verbessern.
Aktuell im Gespräch sind das „Zweite Pflegestärkungsgesetz“ und das „Dritte Pflegestärkungsgesetz“. Beide Pflegestärkungsgesetze ergänzen das Gesetz der Pflegeunterstützung von 2015 und traten im letzten Jahr in Kraft. Zu den zentralen Punkten des ersten Gesetzes gehören die Erhöhung der Leistungen und stationäre Pflegeleistungen sowie die Verbesserung der Leistungen in der ambulanten Pflege. Das zweite und dritte Gesetz hingegen legen die sogenannten Pflegenoten fest sowie den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Dadurch wurden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt. Auch das Begutachtungsverfahren änderte sich durch die neuen Pflegestärkungsgesetze.
So verbessern die Pflegestärkungsgesetze die Situation von Pflegebedürftigen
Insbesondere die ambulante Pflege wird von den Pflegestärkungsgesetzen unterstützt. Die ambulante Pflege kann die pflegerische Versorgung im eigenen Zuhause und der vertrauten Umgebung sicherstellen. Die Leistungen der Tages- und Nachtpflege werden hier neu geregelt. Zusätzliche Betreuungsleistungen und Ersatzleistungen werden ausgeweitet. Betroffene können dadurch auch Alltagsbegleiter und anerkannte Haushaltsservices zusätzlich in Anspruch nehmen.
Simba bietet als ambulante Kinderkrankenpflege und Intensivpflege die pflegerische Versorgung von erkrankten Kindern und Jugendlichen. In den Landkreisen Rottweil und Tuttlingen sowie im Schwarzwald-Baar-Kreis sind die liebevollen Pflegerinnen und Kinderkrankenschwestern von Simba im Einsatz. Mit den Leistungen der Palliativversorgung und der Beatmung sowie der Versorgung von Früh- und Neugeborenen bietet Simba ein breites Spektrum an Leistungen an.