Leistungen

Unsere häusliche Kinderkranken- und Intensivpflege Simba bietet Leistungen rund um die Betreuung und Unterstützung von Familien erkrankter Kinder in Rottweil, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar-Kreis.

Simba bietet ambulante Leistungen von der Intensivpflege und Beatmung über die umfassende Betreuung von Frühgeborenen und Neugeborenen und parenterale Ernährung bis hin zur ambulanten Palliativversorgung. Als häusliche Kinderkranken- und Intensivpflege für die Landkreise Rottweil, Tuttlingen und Schwarzwald-Baar-Kreis steht Simba für professionelle wie individuelle und motivierende Betreuung von Familien und Eltern erkrankter Kinder.

Die Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI werden folgendermaßen untergliedert.

Grundpflege:

Beinhaltet alle Pflegemaßnahmen sowie Prophylaxen die zum Wohlbefinden des betroffenen Kindes führen.

Behandlungspflege SGB V:

Die Behandlungspflege laut Sozialgesetzbuch umfasst ausschließlich die medizinischen Leistungen, die von examinierten Fachpflegekräften bei Pflegebedürftigen stationär oder zu Hause durchgeführt werden. Die Basis für die Ausführung dieser Pflege bedarf es eine ärztliche Verordnung.

Verhinderungspflege § 39:

Die zuständige Pflegekasse stellt für ein Kalenderjahr ein festgelegten Betrag zur Verfügung, der für die Verwendung einer notwendigen Ersatzpflege steht. Dies bedeutet, wenn die Pflegeperson durch Krankheit, Erholungsurlaub oder andere persönliche Gründe verhindert ist. Der Anspruch wird nach 6 monatiger häuslicher Pflege für ein Zeitraum von max. 4 Wochen pro Jahr möglich. Wir übernehmen die Pflege bei o. g Gründen oder zur Entlastung der Eltern.

Pflegeberatungseinsatz § 37 Abs. 3 SGB XI

Der Pflegebedürftige muss in regelmäßigen Abständen eines Beratungsbesuches durch ein Pflegedienst viertel- halb- oder jährlich ein Termin abrufen. Bei der Pflegeberatung können Kenntnisse für eine selbständige Durchführung der Pflege vermittelt oder angepasst werden. Die Belastungen, die körperlich und seelisch ausgehen können, werden somit gemindert. Über Hilfsmittel und Rehabilitationsleitungen kann ebenfalls beraten werden.

Zusätzliche Betreuungsleitungen § 45b

Seit dem 01.07.2008 stehen den Pflegebedürftigen ebenfalls ein festgesetzter Betrag zur Verfügung. Die zusätzlichen Betreuungsleistungen kann auch ohne Pflegestufe ein Anspruch bestehen.

„Die größten Meister sind diejenigen,
die nie aufhören Schüler zu sein.“
Ignaz Anton Demter, 1733-1842