Ab dem 1. Januar 2017 ändert sich die Pflegeversicherung. Was die wichtigsten Änderungen im Pflegestärkungsgesetz sind, erklärt Ihnen Simba. Die Kinderkrankenpflege aus Unterkirnach ist in Tuttlingen, Rottweil, Villingen-Schwenningen und Donaueschingen im Einsatz.
Anfang des kommenden Jahres tritt das neue Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Einige Veränderungen in der Pflegeversicherung gehen damit einher. Was ist zu beachten ist und was sind die wichtigsten Änderungen? Die ambulante Kinderkrankenpflege und Intensivpflege Simba aus Unterkirnach hat täglich mit Themen der Bereiche Pflege und Behandlungsmethoden zu tun. Hier bieten wir Ihnen einen kurzen Überblick über das neue Pflegestärkungsgesetz.
Das sind die Neuerungen im Pflegestärkungsgesetz
Betroffene, die schon unbefristet Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommen, werden durch das neue Gesetz automatisch in das neue System integriert. Menschen, die ausschließlich körperlich eingeschränkt sind, werden mit dem Pflegestärkungsgesetz in den nächsthöheren Pflegegrad übergeleitet. In der Alltagskompetenz eingeschränkte Betroffene werden in den übernächsten Pflegegrad übergeleitet. Neu in der Pflegeversicherung sind auch die fünf Pflegegrade anstatt der bisherigen drei Pflegestufen. So kann eine weitere Differenzierung erfolgen.
Als häuslicher Pflegedienst kümmert sich die Kinderkrankenpflege und Intensivpflege Simba aus Unterkirnach um erkrankte Kinder und unterstützt Familien und Eltern bei der Pflege der erkrankten Kinder und Jugendlichen. Der Pflegedienst Simba ist in den Landkreisen Tuttlingen, Rottweil und dem Schwarzwald-Baar-Kreis tätig. Weitere Landkreise gerne auf Anfrage.