Welche Auswirkungen hat das Pflegestärkungsgesetz auf die Pflegeversicherung und die Pflegestufen? Die häusliche Kinderkrankenpflege Simba in Tuttlingen sowie Rottweil und Schwarzwald-Baar-Kreis erklärt, welche Änderungen in der Pflegeversicherung das neue Gesetz zur Folge hat.
Bisher basierte die Einstufung in die Pflegestufen auf der Einschätzung der Unterstützung, die der Betroffene in Ernährung und Mobilität sowie Körperpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung braucht. Mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz werden ab 2017 sowohl die Bereiche Selbstversorgung als auch Mobilität und kommunikative und kognitive Fähigkeiten beurteilt. Außerdem fließen in die Beurteilung auch psychische Problemlagen und Verhaltensweisen mit ein. Aber auch die Bewältigung und der selbstständige Umgang bezüglich der therapiebedingten und krankheitsbedingten Belastungen und Anforderungen werden mit der neuen Pflegeversicherung beurteilt. Dabei geht es eben auch um die Gestaltung des alltäglichen Lebens unter Berücksichtigung der Selbstständigkeit.
Pflegeversicherung und pflegebedürftige Kinder
Für pflegebedürftige Kinder sieht das neue Pflegestärkungsgesetz bei der Einstufung in den Pflegegrad einen Vergleich der Beeinträchtigung vor. Dieser Vergleich basiert auf der Beeinträchtigung in der Selbstständigkeit und der Fähigkeitsstörungen der betroffenen Kinder im Vergleich mit Kindern, die altersentsprechend entwickelt sind.
Die häusliche Kinderkranken- und Intensivpflege Simba in Unterkirnach steht für sympathische und individuelle und motivierende und ambulante Betreuung. Unser Einsatzgebiet sind die Landkreise Rottweil, Tuttlingen und der Schwarzwald-Baar-Kreis. Weitere Landkreise gerne auf Anfrage. Bei Fragen rund um die Intensivpflege und Kinderkrankenpflege hilft Simba Ihnen gerne weiter! Kontaktieren Sie Simba hier.