Das Pflegestärkungsgesetz gilt seit Januar 2017. Simba erklärt, welchen Einfluss das neue Gesetz auf die Pflegestufen hat.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz, das im Januar dieses Jahr eingeführt wurde, gehen einige Veränderungen einher. Diese Veränderungen betreffen vorrangig die Pflegeversicherung und somit auch die Pflegestufen. Welche Veränderungen genau das sind, erklärt Ihnen Simba, die ambulante Kinderkrankenpflege aus Unterkirnach.
Was verändert sich mit dem Pflegestärkungsgesetz?
Die Pflegestärkungsgesetze bewirken vor allem ein Umdenken in Sachen Pflege. Dabei geht es insbesondere um mehr Leistungen für Pflegebedürftige und um eine stärkere Entlastung für die pflegenden Angehörigen. Außerdem sollen Pflegekräfte mehr Zeit bekommen. Die Pflegestärkungsgesetze sehen seit 2017 für jedes Jahr fünf Milliarden Euro mehr vor. Diese bereitgestellte Summe wird zusätzlich für die Pflege zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass Pflegeversicherungen rund 20 Prozent leistungsfähiger werden.
Pflegestärkungsgesetz definiert die Pflegebedürftigkeit neu
Mit dem neuen Gesetz tritt auch ein Umdenken bezüglich der Definition von Pflegebedürftigkeit ein. Seit 2017 werden nun auch seelische und geistige Beeinträchtigungen bei der Begutachtung gleichberechtigt mit den körperlichen Beeinträchtigungen berücksichtigt. Damit gehen auch neue Pflegegrade einher. Waren es bisher drei Pflegestufen, so sind es nun fünf Pflegegrade. Die neue Einstufung kann viel umfassender die individuellen Beeinträchtigungen der Patienten einstufen.
Wenn Sie Fragen rund um die ambulante Kinderkrankenpflege und Intensivpflege haben, wenden Sie sich einfach über unser Kontaktformular an uns! Simba ist als häusliche Kinderkranken- und Intensivpflege in den Landkreisen Tuttlingen und Rottweil sowie im Schwarzwald-Baar-Kreis im Einsatz.