Die Pflegebedürftigkeit beschreibt einen Zustand, der es die betroffene Person aufgrund einer Behinderung oder Krankheit nicht mehr möglich macht, ihren Alltag dauerhaft selbstständig zu bewältigen. Pflegebedürftige Menschen sind auf Hilde oder Pflege von anderen Personen angewiesen.

Im Rahmen der Kinderkrankenpflege taucht immer wieder der Begriff der Pflegebedürftigkeit auf. Aber was bedeutet Pflegebedürftigkeit eigentlich? Bei der häuslichen Krankenpflege muss unbedingt zwischen der Pflege von Erwachsenen und der Pflege von Kindern unterschieden werden. Kinder können nicht wie „keine Erwachsene“ versorgt und gepflegt und behandelt werden. Für die Pflege von Kindern bedarf es einer ganz besonderen Berücksichtigung der verschiedensten Umstände. Je nach Alter muss die Pflege entsprechend gestaltet werden. Denn Kinder verstehen nicht in jedem Alter schon, warum zum Beispiel ein Verband gewechselt werden muss. Oder warum eine Spritze gegeben werden muss. Oder warum eine Magensonde gelegt wird.

Kinderkrankenpflege Simba hilft bei Pflegebedürftigkeit

Bei der Pflegebedürftigkeit eines Kindes können Eltern bei Bedarf die häusliche Kinderkrankenpflege beantragen. Dies sollten Eltern auch frühzeitig wissen. Denn oftmals gehen Eltern und Familien mit dem Wissen, dass Unterstützung beantragt werden kann, viel entspannter mit ihrem erkrankten Kind um. Die Kinderkrankenpflege kann im Alltag unterstützen und den Eltern Ängste nehmen. Zum Beispiel die Angst, das Leben mit einem zum Beispiel herzkranken Kind nicht bewältigen zu können. Unter bestimmten Voraussetzungen stehen den erkrankten Kindern außerdem Leistungen aus der Pflegeversicherung zu.

Simba, die häusliche Kinderkrankenpflege für die Landkreise Tuttlingen und Rottweil sowie Schwarzwald-Baar-Kreis steht Ihnen bei Fragen rund um die Pflegebedürftigkeit bei Kindern zur Verfügung. Nutzen Sie für Anfragen einfach unser Kontaktformular!